Die Höhe der anfallenden Kosten ist abhängig von Rechtsgebiet, Art und Umfang meiner Tätigkeit. Diese werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsgesetz (VV) berechnet. Ausgangsbasis bildet dabei immer der Gegenstandswert Ihres Rechtsstreits. Genauere Angaben hierzu können Sie dem untenstehenden Link entnehmen, er verweißt Sie auf die Seite für Informationen über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Vergütung einer Erstberatung erfolgt, bis auf Sonderfälle, immer zu einer fest vereinbarten Honorarpauschale, abhängig von Zeitaufwand und Umfang Ihres Mandats. Gegenüber Verbrauchern ist festgelegt, dass ein Maximalbetrag in Höhe von 190 Euro + MwSt nicht überschritten werden darf. Ich lege großen Wert auf Kostentransparenz um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind übernimmt Ihre Versicherung die Kosten des Mandates im Rahmen Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages. Auf Wunsch sorge ich für die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme Ihrer Versicherung und rechne direkt mit dieser ab. Bringen Sie hierfür bitte eine Kopie Ihres Versicherungsscheins der Rechtsschutzversicherung mit.

Weitere Fragen können wir gerne bei einer ersten Besprechung klären.




 

 

 

Belinda Matous
Rechtsanwältin
Gymnasiumstrasse 25
85049 Ingolstadt

tel. 08419351380
fax 08419351360
mobil 01752469973

 

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